Anfahrschutz
Anfahrschutzvorrichtungen müssen an folgenden Stellen vorhanden sein:
- An den Eckpfosten der Gänge, die für den Verkehr mit Gabelstaplern bestimmt sind.
- An den an den Gang angrenzenden Ständern von Einfahrregalen (keine Ein- oder Durchfahrtsgasse).
- Bei Unterführungen/Durchfahrten.
Die Ständer der Regale müssen gegen Anfahrunfälle geschützt werden, damit sie nicht von einem Gabelstapler angefahren werden können.